Fact Sheet – ESRS G1: Unternehmensführung
- Xcellence
- 24. März
- 2 Min. Lesezeit
1. Einleitung
ESRS G1 – Unternehmensführung ist ein sektorunabhängiger Governance-Standard im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemäß CSRD. Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung über ihre Strategien, Prozesse und Leistungen im Bereich Unternehmensethik, Antikorruption, Beziehungen zu Lieferanten und politische Einflussnahme.
ESRS G1 ergänzt die allgemeinen Anforderungen aus ESRS 1 und 2 um themenspezifische Angaben zur Unternehmensführung.
2. Aufbau
a. Angabepflichten
Der Standard umfasst 6 themenspezifische Angabepflichten (G1-1 bis G1-6). Sie gliedern sich in:
Governance & Unternehmenskultur
Lieferantenmanagement
Korruptionsprävention
Zielkennzahlen & politische Aktivitäten
b. Anwendungsanforderungen
Die Angaben erfolgen entlang des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit. Anlage A enthält spezifische Erläuterungen zur Umsetzung, z. B. zu Kulturmaßnahmen, Schutz von Hinweisgebern oder Umgang mit gefährdeten Lieferanten.
3. Zielsetzung
ESRS G1 ermöglicht es Stakeholdern zu verstehen:
Wie ethisch und integer Unternehmen geführt werden
Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention existieren
Wie verantwortungsvoll Unternehmen politisch Einfluss nehmen
Wie Lieferantenbeziehungen gestaltet und überwacht werden
Der Standard schafft somit Transparenz über die Governance-Strukturen und deren Effekt auf Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen.
4. Zusammenfassung der Angabepflichten
G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Das Unternehmen beschreibt seine ethischen Grundsätze, Leitlinien und Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur. Dazu gehören Aspekte wie die Rolle der Führung, interne Verhaltenskodizes, Schutzmechanismen für Hinweisgeber und die Integration von Werten in Managementprozesse.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Offengelegt wird, wie Unternehmen Beziehungen zu Lieferanten gestalten – z. B. durch Auswahlprozesse, Audits, Schulungen, Risikobewertungen oder Anreizsysteme. Auch wird erläutert, wie soziale und ökologische Kriterien sowie die Berücksichtigung schutzbedürftiger Lieferanten in die Beschaffung integriert werden.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Das Unternehmen legt dar, ob und wie es Korruptions- und Bestechungsrisiken systematisch identifiziert, steuert und aufklärt. Berichtet wird u. a. über interne Verfahren, Schulungen, Meldekanäle, Ermittlungsmechanismen und Compliance-Systeme.
G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Quantitative Angaben zu bekannten Fällen von Korruption oder Bestechung im Berichtszeitraum – einschließlich aufgedeckter Vorfälle, ergriffener Gegenmaßnahmen und rechtlicher Folgen.
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Offenlegung zu politischen Aktivitäten, z. B. Beiträge zu politischen Organisationen, Lobbyarbeit, Beteiligung an politischen Prozessen sowie zugehörige Richtlinien und Governance-Vorgaben.
G1-6 – Zahlungspraktiken
Informationen zur Zahlungsdisziplin gegenüber Lieferanten, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich typischer Zahlungsfristen, Zahlungsziele und Anteile verspäteter Zahlungen.
5. Phase-In Regelung
Für ESRS G1 ist keine allgemeine Phase-in-Regelung vorgesehen. Die Angabepflichten gelten für alle Unternehmen ab dem ersten Berichtsjahr, vorbehaltlich der allgemeinen Schwellenwerte und Erleichterungen in ESRS 1 & 2.
6. Fazit
ESRS G1 bringt ethische Unternehmensführung ins Zentrum der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Standard verlangt eine transparente Auseinandersetzung mit Governance-Fragen – von Unternehmenskultur über Korruptionsprävention bis hin zu politischem Engagement. Dadurch entsteht nicht nur regulatorische Konformität, sondern auch Vertrauen bei Stakeholdern und langfristige Resilienz.