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Fact Sheet – ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ist ein sektorunabhängiger Sozialstandard der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD. Er verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Arbeitskräfte, die außerhalb des eigenen Unternehmens tätig sind – also z. B. bei Zulieferern oder in ausgelagerten Dienstleistungsprozessen.


Ziel ist es, Transparenz über soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette zu schaffen.


2. Aufbau

a. Angabepflichten

Der Standard umfasst folgende zentrale Themenbereiche:


  • Strategiebezogene Angaben im Zusammenhang mit Interessen der Stakeholder (SBM-2) und Auswirkungen auf Geschäftsmodell & Strategie (SBM-3) gemäß ESRS 2

  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S2-1 bis S2-4)

  • Ziele und Kennzahlen (S2-5)


b. Anwendungsanforderungen

Unternehmen müssen offenlegen, welche Konzepte, Einbeziehungsprozesse, Beschwerdemechanismen, Maßnahmen, Ziele und Wirksamkeit sie im Umgang mit wesentlichen Risiken und negativen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette verfolgen. Die Anforderungen gelten im Zusammenspiel mit ESRS 2 und sind durch Anlage A konkretisiert.


3. Zielsetzung

Ziel von ESRS S2 ist es, Risiken und Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Lieferkette transparent zu machen. Im Fokus stehen:


  • die Achtung grundlegender Rechte (z. B. Schutz vor Kinder- und Zwangsarbeit)

  • die Förderung menschenwürdiger Arbeit

  • die Einhaltung internationaler Standards (u. a. UN-Leitprinzipien, IAO-Kernarbeitsnormen)


4. Zusammenfassung der Angabepflichten

S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Beschreibung der Grundsätze, Richtlinien und Standards zur Achtung der Rechte von Arbeitskräften außerhalb des Unternehmens.


S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte

Darstellung, wie externe Arbeitskräfte oder ihre Vertreter in die Bewertung und Behandlung wesentlicher Auswirkungen einbezogen werden.


S2-3 – Beschwerdemechanismen

Informationen über Meldekanäle und Prozesse, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern und Unterstützung erhalten können.


S2-4 – Maßnahmen und Wirksamkeit

Bericht über Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen und Risiken sowie zur Nutzung von Chancen – inklusive Bewertung ihrer Wirksamkeit.


S2-5 – Ziele

Offenlegung konkreter Ziele zur Minderung negativer Auswirkungen, Förderung positiver Effekte und Risikosteuerung in der Wertschöpfungskette.


5. Phase-In Regelung

Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten (auf konsolidierter Basis) können sämtliche Angabepflichten nach ESRS S2 in den ersten beiden Berichtsjahren auslassen​.


6. Fazit

ESRS S2 stärkt die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Nachhaltigkeitsbericht. Der Standard trägt dazu bei, Risiken und Missstände in der Lieferkette systematisch zu erkennen und zu behandeln. Unternehmen erhalten ein strukturiertes Rahmenwerk zur Integration sozialer Aspekte in ihre Wertschöpfungssteuerung – ein wesentlicher Faktor für langfristige Resilienz und ESG-Konformität.

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