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Abschlussprüfung bei Start-ups: So läuft die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer ab - Ablauf, Besonderheiten & Mehrwert

  • 16. Jan.
  • 5 Min. Lesezeit

Die Abschlussprüfung bei einem Start-up oder jungen Unternehmen klingt für viele zunächst nach Pflichtprogramm: Jahresabschluss erstellen, Unterlagen liefern, Testat bekommen, fertig.


In der Praxis ist eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer (WP) aber deutlich mehr als ein formaler Schritt.


Richtig aufgesetzt ist sie ein strukturierter Reality-Check nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA), der Vertrauen schafft - bei Gesellschaftern, Geschäftsführern, Banken und Investoren - und der intern dabei hilft, Zahlen, Prozesse und Entscheidungsgrundlagen zu professionalisieren.


Wer als Gründer oder Geschäftsführer einen Wirtschaftsprüfer für Start-ups sucht, sollte deshalb nicht nur wissen, was geprüft wird, sondern vor allem wie eine Start-up-Prüfung abläuft, welche Besonderheiten typisch sind und wie man unnötige Reibungsverluste vermeidet.


Im Kern ist der Prüfungsgegenstand klar definiert: Geprüft werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie - je nach Pflicht - Anhang und Lagebericht.


Die Prüfung ist dabei keine Steuerprüfung und auch keine Garantie, dass jede Unsauberkeit gefunden wird.


Der Wirtschaftsprüfer arbeitet risikoorientiert, nach Wesentlichkeit und mit dem Ziel, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob der Abschluss insgesamt frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.


Für Start-ups bedeutet das: Es geht selten um „tausend Routinefälle“, sondern meist um wenige, aber entscheidende Themen mit hoher Hebelwirkung - etwa Umsatzrealisierung (z. B. SaaS, Projekte, Plattformen), Finanzierungsinstrumente, Aktivierungen, Inventurfragen und vor allem Going Concern.


Der Ablauf einer Jahresabschlussprüfung beginnt idealerweise nicht erst nach dem Bilanzstichtag, sondern deutlich früher.


Genau der Zeitpunkt der Beauftragung entscheidet in jungen Unternehmen häufig darüber, ob die Prüfung sauber planbar ist oder ob sie sich wie ein hektisches Aufräumen unter Zeitdruck anfühlt.


Wird der Wirtschaftsprüfer vor dem Bilanzstichtag beauftragt, lassen sich wesentliche Themen im Rahmen einer Interim- oder Vorprüfung strukturiert vorbereiten: Datenflüsse und Auswertungen können getestet werden, relevante Verträge und Bilanzierungslogiken werden frühzeitig geklärt, und kritische Punkte wie Inventurbeobachtung oder Cut-off lassen sich rechtzeitig organisieren.


Erfolgt die Beauftragung dagegen nach dem Bilanzstichtag, ist die Prüfung weiterhin möglich, aber häufig aufwendiger: Inventurthemen müssen mit Ersatzhandlungen und zusätzlichen Nachweisen aufgearbeitet werden, Dokumentationen fehlen, Rückfragen und Iterationen nehmen zu - und am Ende steigt der Aufwand auf beiden Seiten.


Eine typische Besonderheit bei der Prüfung von Start-ups ist die Inventur. Viele junge Unternehmen gehen davon aus, dass sie davon „nicht betroffen“ sind, weil kein klassisches Lager existiert.


Spätestens wenn Hardware, Komponenten, Waren, Merch oder Fulfillment-Dienstleister (3PL) im Spiel sind, wird Inventur jedoch prüfungsrelevant.


Der Wirtschaftsprüfer muss sicherstellen, dass Bestände zum Stichtag vollständig und korrekt erfasst sind und dass Cut-off-Themen sauber gelöst werden: Was war zum Bilanzstichtag bereits geliefert, was ist noch unterwegs, wie werden Retouren behandelt, welche Incoterms gelten?


Gerade bei extern gelagerten Beständen wird häufig unterschätzt, wie wichtig klare Reports, Bestätigungen und eine nachvollziehbare Systemlogik sind. Wer hier früh plant, spart später Zeit, Diskussionen und Kosten.


Mindestens so wichtig ist bei Start-ups die Unternehmensplanung.


Planung ist nicht nur für Investoren relevant, sondern zentral für viele prüfungsrelevante Schätzungen und Bewertungen - und insbesondere für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, also Going Concern.


In der Prüfung geht es nicht darum, eine „perfekte“ Planung zu liefern, sondern eine nachvollziehbare, konsistente und dokumentierte.


Der Wirtschaftsprüfer schaut typischerweise auf Annahmen (z. B. Pipeline, Churn, Conversion, Hiring-Plan), auf die Konsistenz zwischen GuV, Bilanz und Cashflow sowie auf Sensitivitäten: Was passiert bei 20 % weniger Umsatz oder bei einer späteren Finanzierungsrunde?


Genau hier zeigt sich der Mehrwert einer guten Prüfung: Viele Gründer haben ein klares Bauchgefühl - aber erst mit einer belastbaren Liquiditäts- und Ergebnisplanung wird daraus eine robuste Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung und Gesellschafter.


Das Thema Going Concern ist in jungen Unternehmen besonders sensibel, weil Wachstum und Liquidität selten im Gleichschritt laufen. Prüfrelevant ist, ob die Fortführung des Unternehmens mindestens für einen angemessenen Zeitraum - typischerweise anhand der nächsten zwölf Monate - plausibel ist. Kritisch werden dabei häufig Finanzierungsannahmen („Die Runde kommt sicher“), Kündigungsrechte in Darlehen, Covenants, Rangrücktritte bei Gesellschafterdarlehen oder die Frage, wie belastbar Investorensignale tatsächlich sind.


Wenn wesentliche Unsicherheiten bestehen, muss das im Abschluss transparent adressiert werden. Wer das Thema zu spät angeht, riskiert nicht nur Hektik, sondern im schlimmsten Fall auch ein Ergebnis, das sich negativ auf Gespräche mit Banken oder Investoren auswirkt.


Ein weiterer Punkt, der bei der Auswahl eines Wirtschaftsprüfers für Start-ups oft unterschätzt wird, ist der Gesellschaftsvertrag.


Gerade in VC-finanzierten oder investorennahen Strukturen gibt es häufig zusätzliche Vorgaben: Prüfungspflichten auch unterhalb gesetzlicher Schwellenwerte, Fristen für Aufstellung und Feststellung, Berichtspflichten gegenüber Beirat oder Investoren, Zustimmungsvorbehalte oder Regelungen zu Sonderprüfungen.


Für die Prüfung ist das nicht nur „rechtlicher Rahmen“, sondern praktisch relevant, denn es beeinflusst Timeline, Reporting und die Erwartungshaltung der Stakeholder.


Viele Konflikte entstehen nicht, weil Anforderungen unklar sind, sondern weil sie im operativen Alltag nicht in Prozesse übersetzt wurden.


In der Praxis begegnen uns bei Start-ups immer wieder ähnliche Stolpersteine. Dazu gehören fehlende oder nicht finalisierte Verträge, unklare Umsatzlogik (insbesondere bei SaaS-Zeitraumabgrenzungen, Setups, Bundles und Rabatten), nicht sauber nachgehaltene Cap-Table-Themen (SAFE/CLN, Wandeldarlehen, ESOP/VSOP), fehlende Dokumentation bei der Aktivierung von Entwicklungskosten oder intransparente Related-Party-Sachverhalte.


Diese Punkte sind nicht „untypisch“ - sie sind Wachstumsschmerzen.


Entscheidend ist, sie rechtzeitig sichtbar zu machen und so zu lösen, dass sie prüfungsfest dokumentiert sind.


Am Ende einer Abschlussprüfung steht ein Prüfungsurteil.


Üblich sind drei Grundformen: ein uneingeschränktes Prüfungsurteil (ohne wesentliche Beanstandungen), ein Urteil mit Modifikation (z. B. Einschränkung oder Abweichung, je nach Sachverhalt) oder - im Extremfall - ein versagtes Prüfungsurteil, wenn wesentliche Prüfungshemmnisse oder Fehler nicht ausgeräumt werden können.


Für Start-ups ist das Wichtigste nicht die Theorie, sondern die Praxis: Je früher kritische Themen adressiert werden, desto eher lässt sich ein sauberes Urteil ohne unnötige Überraschungen erreichen.


Neben der Prüfung des Abschlusses spielt die prozessuale Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer eine zentrale Rolle und genau hier entsteht häufig der größte langfristige Nutzen.


Abschlussprüfung bedeutet nicht nur Belege prüfen, sondern auch zu verstehen, wie Zahlen entstehen: Welche Prozesse führen zu Umsätzen und wie werden sie abgegrenzt? Wie funktionieren Freigaben und Zahlungen? Wie werden Verträge erfasst, dokumentiert und versioniert? Wie wird Datenqualität sichergestellt? Start-ups müssen dafür kein Konzern-IKS einführen.


Aber schon wenige klare Standards - saubere Vertragsablage, definierte Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Freigaben, konsistente Auswertungen - reduzieren Fehlerrisiken, beschleunigen Monats- und Jahresabschlüsse und erhöhen die Investor Readiness deutlich.


Viele Unternehmen merken nach der ersten „sauberen“ Prüfung, dass sie nicht nur ein Testat erhalten, sondern vor allem ein stabileres Fundament für Wachstum und Entscheidungen.


Genau deshalb ist die Wahl des richtigen Partners entscheidend.


Xcellence ist als WP-Boutique darauf spezialisiert, Prüfungen hochwertig und pragmatisch umzusetzen - mit Big4-Background, aber ohne die typische Prüfung „von der Stange“.


In der Praxis heißt das: Prüfung nah am Geschäftsmodell, klare Kommunikation, klare Timelines und vor allem Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer direkt - kombiniert mit Start-up-Erfahrung, die die relevanten Themen wirklich versteht:

Finanzierungsinstrumente, schnell wachsende Strukturen, SaaS-Logiken, knappe Ressourcen und hohe Stakeholder-Erwartungen.


Wenn Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer einen Wirtschaftsprüfer suchen, der Ihnen einen belastbaren Überblick gibt, typische Risiken früh adressiert und die Prüfung so organisiert, dass sie nicht bremst, sondern stabilisiert, ist diese Kombination häufig genau das, was junge Unternehmen in der Realität brauchen.


Für Fragen oder Prüfungsaufträge kontaktieren Sie uns gerne direkt über das Kontaktformular, E-Mail oder LinkedIn.

 

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