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Fact Sheet – ESRS 2: Allgemeine Angaben

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung

ESRS 2 – Allgemeine Angaben ist ein genereller Standard innerhalb der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und gilt für alle berichtspflichtigen Unternehmen unabhängig von Branche und Größe. Während ESRS 1 methodische Anforderungen vorgibt, definiert ESRS 2 konkrete Angabepflichten auf übergeordneter Ebene, die für alle Nachhaltigkeitsthemen und -bereiche Anwendung finden – insbesondere in den Bereichen Governance, Strategie, Management sowie Kennzahlen und Ziele.


2. Aufbau

a. Struktur der Angabepflichten

Die Angabepflichten in ESRS 2 sind nach vier Berichterstattungsbereichen gegliedert:


  1. Governance (GOV) – Steuerungs- und Kontrollmechanismen zur Nachhaltigkeit

  2. Strategie (SBM) – Verknüpfung von Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsfragen

  3. Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO)

  4. Kennzahlen und Ziele (MT)


ESRS 2 enthält dabei sowohl eigene Angabepflichten als auch Mindestangabepflichten (MDR), die in Kombination mit themenspezifischen und sektorspezifischen Standards umzusetzen sind​.


b. Anwendungsanforderungen

Die allgemeinen Angaben dienen als Pflichtbasis für alle Unternehmen. Nur unter bestimmten Bedingungen können einzelne Angaben mit in themenspezifische Berichte integriert oder aggregiert dargestellt werden. Die Anforderungen werden in Anlagen C und E durch verbindliche Listen und Ablaufdiagramme konkretisiert.


3. Zielsetzung

Der ESRS 2 soll:


  • Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit bei Basisangaben schaffen

  • Unternehmen zur Offenlegung ihrer strategischen, organisatorischen und operativen Nachhaltigkeitsverantwortung verpflichten

  • die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Unternehmenssteuerung transparent machen

  • die Grundlage für die Interpretation der übrigen ESRS schaffen


4. Zusammenfassung der Angabepflichten

1. Governance (Kapitel 2)

  • GOV-1: Rolle der Leitungs- und Aufsichtsorgane bei Nachhaltigkeitsthemen

  • GOV-2: Nachhaltigkeitsexpertise und -verantwortung im Gremium

  • GOV-3: Verknüpfung nachhaltigkeitsbezogener Leistung mit Vergütung

  • GOV-4: Governance der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

  • GOV-5: Interne Kontrollsysteme für Nachhaltigkeitsinformationen


2. Strategie (Kapitel 3)

  • SBM-1: Zusammenspiel von Geschäftsmodell, Strategie und Wertschöpfungskette mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen

  • SBM-2: Berücksichtigung der Interessen und Erwartungen von Stakeholdern

  • SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihre Verknüpfung mit Strategie und Geschäftsmodell


3. Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (Kapitel 4)

  • IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen

  • IRO-2: Übersicht über von der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckte Angabepflichten

  • MDR-P: Konzepte im Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen

  • MDR-A: Maßnahmen und Mittel zur Umsetzung dieser Konzepte

4. Kennzahlen und Ziele (Kapitel 5)

  • MDR-M: Nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen

  • MDR-T: Zielvorgaben und Fortschrittsmessung


Diese Mindestangaben sind immer zusammen mit themen- oder sektorspezifischen Standards anzuwenden und bilden das Gerüst für eine vollständige Berichterstattung.


5. Phase-In Regelung

Für ESRS 2 gelten keine spezifischen Phase-in-Regelungen, da es sich um einen generellen Mindeststandard handelt. Allgemeine Übergangsregelungen – z. B. zu Vergleichsdaten oder unternehmensspezifischen Angaben – ergeben sich aus ESRS 1, Kapitel 10​.


6. Fazit

ESRS 2 bildet das inhaltliche Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er sichert die Vergleichbarkeit zentraler Unternehmensinformationen zu Governance, Strategie, Steuerung und Zielen. Gemeinsam mit ESRS 1 stellt er sicher, dass die Nachhaltigkeitserklärung über eine einheitliche, nachvollziehbare und qualitativ hochwertige Struktur verfügt – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

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