Fact Sheet – ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
- Xcellence
- 24. März
- 2 Min. Lesezeit
1. Einleitung
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer ist Teil der sektorunabhängigen Sozialstandards der ESRS und regelt die Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Nutzer:innen von Produkten und Dienstleistungen. Ziel ist es, soziale, sicherheitsbezogene und datenschutzrelevante Auswirkungen systematisch zu erfassen und offenzulegen.
2. Aufbau
a. Angabepflichten
ESRS S4 umfasst fünf Angabepflichten (S4-1 bis S4-5), die in folgende Themenbereiche gegliedert sind:
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Ziele und Leistungsindikatoren
Ergänzend gelten zwei querschnittliche Offenlegungspflichten aus ESRS 2 zu Stakeholder-Interessen (SBM-2) und deren Relevanz für Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3).
b. Anwendungsanforderungen
Die Anforderungen gelten für alle Auswirkungen, die sich auf Einzelpersonen oder Gruppen ergeben, die Produkte oder Dienstleistungen nutzen – unabhängig davon, ob diese kostenlos, bezahlt, online, physisch oder digital sind. Besonders zu berücksichtigen sind z. B.:
Kinder und gefährdete Gruppen
Datenschutz & Meinungsfreiheit
Produktsicherheit & Gesundheitsrisiken
Zugang & Nichtdiskriminierung
Verantwortliche Vermarktung
3. Zielsetzung
Ziel von ESRS S4 ist es, Verbraucherrechte, Datensouveränität, Produktsicherheit und soziale Inklusion stärker in den Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu rücken.
Die Unternehmen sollen offenlegen:
welche negativen Auswirkungen sie identifiziert haben,
welche Maßnahmen sie ergreifen, um diese zu minimieren,
wie sie Risiken und Chancen aktiv steuern.
4. Zusammenfassung der Angabepflichten
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Hier beschreibt das Unternehmen seine allgemeinen Konzepte, Richtlinien und Standards zum Umgang mit Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen – etwa im Bereich Sicherheit, Datenschutz, Gesundheitsrisiken oder Inklusion. Auch die Governance-Mechanismen und internen Zuständigkeiten gehören dazu.
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
Offenzulegen ist, wie betroffene Gruppen (z. B. Eltern, NGOs, Patient:innenvertretungen) in Prozesse zur Bewertung und Steuerung wesentlicher Auswirkungen einbezogen werden – z. B. durch Befragungen, Feedback-Mechanismen, Fokusgruppen oder Partnerschaften mit Verbraucherorganisationen.
S4-3 – Beschwerdemechanismen und Verbesserungsprozesse
Welche Melde- oder Beschwerdekanäle stehen Verbraucher:innen zur Verfügung? Wie wird mit Beschwerden umgegangen, wie viele sind eingegangen, und welche Folgen hatte dies für Prozesse oder Produkte? Dies betrifft auch Datenschutzverstöße, Sicherheitsrisiken oder diskriminierende Werbung.
S4-4 – Maßnahmen, Risiken und Chancen sowie ihre Wirksamkeit
Hier berichten Unternehmen über konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen (z. B. Produktsicherheitsprogramme, Datenschutzschulungen) und zur Nutzung von Chancen (z. B. barrierefreier Zugang, Innovationen für soziale Inklusion). Auch deren Erfolg und Wirksamkeit sollen dargestellt werden.
S4-5 – Zielsetzungen im Zusammenhang mit Verbraucherbelangen
Welche Ziele verfolgt das Unternehmen z. B. zur Verbesserung der Zugänglichkeit, zum Schutz personenbezogener Daten oder zur Erhöhung der Produktsicherheit? Dazu gehören Angaben zu Zeitrahmen, Verantwortlichkeiten, Fortschrittsindikatoren und Ergebnissen.
5. Phase-In Regelung
Unternehmen oder Konzerngruppen mit weniger als 750 Mitarbeitenden können alle Angabepflichten gemäß ESRS S4 in den ersten beiden Berichtsjahren auslassen.
6. Fazit
ESRS S4 verankert Verbraucherbelange in der ESG-Berichterstattung. Er stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur auf ökologische und soziale Risiken innerhalb ihrer Organisation achten, sondern auch Verantwortung für die Sicherheit, Rechte und das Wohl der Endnutzer:innen ihrer Produkte und Services übernehmen – ein entscheidender Faktor für Vertrauen, Reputation und Markenzugang.