Fact Sheet – ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Xcellence
- 24. März
- 2 Min. Lesezeit
1. Einleitung: Worum geht es bei ESRS E5?
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ist ein umweltbezogener Standard im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ziel ist es, Transparenz über den Ressourceneinsatz und die Kreislauffähigkeit wirtschaftlicher Tätigkeiten zu schaffen. Der Standard betrifft insbesondere:
Material- und Energieeinsatz
Produktdesign und Lebenszyklen
Abfallmanagement und Kreislaufprozesse
Übergangsrisiken (z. B. Regulierungen zu Einwegplastik oder Deponierung)
2. Aufbau von ESRS E5
a. Angabepflichten
ESRS E5 umfasst sechs spezifische Angabepflichten (E5-1 bis E5-6).
Sie gliedern sich in:
Konzepte, Maßnahmen, Ziele
Quantitative Angaben zu Ressourcenzuflüssen und -abflüssen
Einschätzung finanzieller Auswirkungen von Risiken und Chancen
Zusätzlich ist der Bezug zu ESRS 2 (z. B. IRO-1) verpflichtend.
b. Anwendungsanforderungen
Berichtet wird über eigene Aktivitäten sowie vor- und nachgelagerte Prozesse. Die Inhalte folgen dem LEAP-Ansatz (Lokalisieren – Evaluieren – Analysieren – Priorisieren) und orientieren sich u. a. an EU-Vorgaben zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft.
3. Zielsetzung von ESRS E5
Der Standard soll es Stakeholdern ermöglichen zu verstehen:
wie Unternehmen Ressourcen effizient und zirkulär einsetzen,
welche Maßnahmen sie zur Vermeidung von Abfällen und Umweltverschmutzung ergreifen,
welche Übergangschancen und -risiken sich aus regulatorischem und technischem Wandel ergeben,
wie sich Ressourcennutzung auf Wertschöpfung, Kostenstruktur und Innovationsfähigkeit auswirkt.
4. Die 6 Angabepflichten im Detail
E5-1 – Konzepte zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Erklärung der eingesetzten Rahmenwerke, Strategien und Prinzipien – z. B. Produktlebenszyklusansätze, Circular Design, Zero-Waste-Ziele oder Substitutionsstrategien.
E5-2 – Maßnahmen und Mittel
Konkrete Programme zur Reduktion von Rohstoffbedarf, Verbesserung der Wiederverwendbarkeit oder Minimierung gefährlicher Stoffe – inkl. eingesetzter Ressourcen, Investitionen und Governance.
E5-3 – Ziele
Offenlegung spezifischer Ziele (z. B. Recyclingquoten, Rezyklatanteil, Reduktion gefährlicher Abfälle), einschließlich Zeitrahmen, Basisjahr, Zieljahr, Indikatoren und Fortschrittsüberwachung.
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
Quantitative Angaben zur Menge und Art eingesetzter Materialien, differenziert nach erneuerbar/nicht erneuerbar, Rezyklatanteil, Kritikalität (z. B. seltene Erden) und Kreislauffähigkeit.
E5-5 – Ressourcenabflüsse
Informationen zu Abfällen, Emissionen und Nebenprodukten – aufgeschlüsselt nach Abfallart (gefährlich/nicht gefährlich), Verwertungsweg (Recycling, Deponie, Verbrennung) und Umweltwirkung.
E5-6 – Erwartete finanzielle Auswirkungen
Angaben zu finanziellen Effekten wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcenabhängigkeit, Abfallvermeidung, Kreislaufstrategien oder regulatorischem Wandel.
5. Phase-In Regelung
E5-6 darf im ersten Jahr vollständig ausgelassen werden.
In den ersten drei Jahren können Unternehmen die Angabe qualitativ statt quantitativ machen – mit Begründung und Plan zur späteren Monetarisierung.
6. Fazit: Warum ESRS E5 entscheidend ist
ESRS E5 etabliert die Ressourcennutzung als zentrales ESG-Thema. Der Standard stärkt das Verständnis über stoffliche Kreisläufe, Materialeffizienz und innovationsgetriebene Geschäftsmodelle. Gleichzeitig macht er die Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft sichtbar – und damit auch deren Chancen im Hinblick auf Kosten, Resilienz, regulatorische Konformität und ESG-Investitionen.