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Fact Sheet – ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung

ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen ist ein themenspezifischer Umweltstandard der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Er verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Nutzung von Süßwasser und der Gewinnung und Nutzung mariner Ressourcen.


Der Standard adressiert insbesondere Themen wie Wasserverbrauch, -verschmutzung, -stress und Ressourcennutzung in Meeresökosystemen.


2. Aufbau

a. Angabepflichten

ESRS E3 enthält fünf Angabepflichten (E3-1 bis E3-5), ergänzt durch Querverweise zu ESRS 2 (z. B. IRO-1). Die Berichtspflichten orientieren sich am LEAP-Ansatz und erfassen:


  • Konzepte und Maßnahmen zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

  • Ziele und Leistungsindikatoren

  • Angaben zu Risiken und deren finanziellen Auswirkungen


b. Anwendungsanforderungen

Berichtet wird über direkte und indirekte Wassernutzung sowie über Schnittstellen zu marinen Ressourcen – in der eigenen Tätigkeit und entlang der Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen insbesondere auch geografische Aspekte (z. B. Wasserstressgebiete) und regulatorische Rahmenbedingungen (z. B. Wasserrahmenrichtlinie) berücksichtigen​.


3. Zielsetzung

Der Standard verfolgt das Ziel:


  • Transparenz über Wasserverbrauch, Verschmutzung und Meeresnutzung zu schaffen

  • Wasser- und Meeresressourcen als kritische Naturkapitale sichtbar zu machen

  • eine nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern

  • physische, regulatorische und reputationsbezogene Risiken zu identifizieren


4. Zusammenfassung der Angabepflichten

E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Darlegung der strategischen Ansätze, Richtlinien und Verfahren zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser und Meeresressourcen – einschließlich Verantwortlichkeiten und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.


E3-2 – Maßnahmen und Mittel

Beschreibung konkreter Initiativen, Projekte und Investitionen zur Verbesserung des Wasserhaushalts oder zur Minimierung der Belastung mariner Ökosysteme. Dazu gehören technische Maßnahmen (z. B. Wasserrecycling, Prozessoptimierung) und Kooperationen mit lokalen Akteuren.


E3-3 – Ziele

Offenlegung quantifizierter Ziele (z. B. Reduktion der Wasserentnahme, Verbesserung der Wasserqualität, Schutz bestimmter Meeresgebiete) inkl. Basisjahr, Fortschrittsmessung und Zeitrahmen.


E3-4 – Leistungsindikatoren

Quantitative Angaben zu Wasserentnahme, -verbrauch, -einleitung sowie zur Einleitung von Schadstoffen in Oberflächengewässer oder Meere. Auch relevante Standorte, Wasserkörper, Flusseinzugsgebiete und ggf. Wasserstressgebiete sind anzugeben.


E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch Risiken und Chancen

Angabe erwarteter finanzieller Auswirkungen wesentlicher wasserbezogener Risiken oder Chancen – z. B. durch Wasserknappheit, Regulierung, Klimawandel oder Zugang zu ESG-Finanzierungen​.


5. Phase-In Regelung

Für Unternehmen mit ≤ 750 Beschäftigten gelten folgende Erleichterungen:


  • E3-5 kann im ersten Berichtsjahr vollständig ausgelassen werden

  • In den ersten drei Jahren darf E3-5 auch nur qualitativ berichtet werden, wenn quantitative Angaben noch nicht verfügbar sind – mit Begründung und Plan zur späteren Quantifizierung​.


6. Fazit

ESRS E3 macht Wasser- und Meeresressourcen zu einem zentralen Berichtsthema. Der Standard verlangt, dass Unternehmen ihre Abhängigkeit von Süßwasser und Meeresökosystemen sowie die resultierenden Risiken und Chancen offenlegen. Dies schafft Transparenz, unterstützt nachhaltiges Ressourcenmanagement und fördert die Resilienz in Zeiten zunehmender globaler Wasserknappheit und mariner Übernutzung.

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