VSME B1 und B2 sauber aufsetzen: Reporting-Grenze, Unternehmensprofil, Maßnahmen und Ziele
- 5. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Viele KMU springen direkt zu Kennzahlen. Im VSME ist es umgekehrt sinnvoll: Erst B1 (Scope, Stammdaten, Berichtsgrenze), dann B2 (Maßnahmen/Policies/Ziele). Das spart spätere Korrekturen - und macht die Angaben prüfbar.
VSME B1 - 'Basis for preparation': Das Fundament
B1 ist die Stellen, an der du den Rahmen deines VSME-Berichts festlegst. Zu berichten ist u.a.:
welche Option gewählt wurde (nur Basic oder Basic + Comprehensive),
ob Angaben wegen Sensitivität/Klassifizierung ausgelassen wurden (und welche),
ob der Bericht individuell oder konsolidiert erstellt wurde; bei konsolidiertem Bericht: Liste der einbezogenen Tochterunternehmen.
Zusätzlich verlangt B1 ein kompaktes Unternehmensprofil: Rechtsform, NACE-Codes, Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Hauptland der Geschäftstätigkeit sowie wesentliche Asset-Standorte und die Geolocation von Standorten (owned/leased/managed).
VSME B2 - Maßnahmen, Policies, Initiativen und Ziele
B2 ist bewusst praxisnah formuliert: Wenn es bei dir konkrete Praktiken, Policies oder geplante Initiativen gibt, sollst du das angeben - inklusive möglicher Ziele zur Fortschrittsmessung.
Der Standard nennt Beispiele wie: Energie- und Wassereinsparung, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen, Vermeidung von Verschmutzung, Produkt-/Arbeitssicherheit, Initiativen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung, Schulungen sowie Partnerschaften zu Nachhaltigkeitsprojekten.
Wenn du das Comprehensive Module nutzt, ergänzt du B2 um zusätzliche Datenpunkte aus C2.
So wird das in der Praxis leicht: Zwei Arbeitsdokumente
1) B1-Factsheet (eine Seite): Stammdaten + Scope + Option + Berichtsgrenze.
2) B2-Maßnahmenregister (Tabelle): Thema, Maßnahme/Policy, Ziel/Zeithorizont, Verantwortliche, Kennzahl/Monitoring, Status, Nachweise (Link/Ablage).
Prüferblick: Sensible Informationen sauber behandeln
Der Standard erlaubt das Weglassen sensibler Informationen - aber nicht 'still und leise'. In der Praxis hilft ein klarer Prozess:
Sensitivitätsentscheidung dokumentieren (warum sensibel? wer entscheidet?),
im Bericht transparent machen, dass und welche Angabe ausgelassen wurde (B1),
Alternative überlegen: kann ein aggregierter Wert berichtet werden, ohne Wettbewerbs-/Sicherheitsrisiken zu erzeugen?
Sollten Sie Fragen haben zur Erstellung oder Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten (ESRS / VSME), können Sie sich gerne direkt einen Termin buchen oder uns über das Kontaktformular, E-Mail oder LinkedIn kontaktieren.


