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Fact Sheet – ESRS E1: Klimawandel

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung

ESRS E1 – Klimawandel ist ein themenspezifischer Umweltstandard der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD. Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Im Fokus stehen u. a. Emissionen, Energieverbrauch, Übergangspläne, klimabezogene Ziele sowie physische und regulatorische Risiken.


2. Aufbau

a. Angabepflichten

ESRS E1 enthält neun eigenständige Angabepflichten (E1-1 bis E1-9), ergänzt durch relevante Querverweise auf ESRS 2. Die Angabepflichten gliedern sich in die folgenden Berichtsbereiche:


  • Strategie (Übergangspläne)

  • Management von Risiken, Chancen und Konzepten

  • Ziele, Kennzahlen und Indikatoren (z. B. Emissionen, Energieverbrauch, CO₂-Bepreisung)


b. Anwendungsanforderungen

Die Angaben unter ESRS E1 erfordern sowohl qualitative als auch quantitative Daten. Neben absoluten Werten werden auch relative Kennzahlen, Projektionen, Scope-1, -2 und -3-Emissionen und erwartete finanzielle Auswirkungen verlangt. Ergänzend greift ESRS E1 auf Anforderungen und Begriffe aus ESRS 2 (z. B. GOV-3, SBM-3, IRO-1) zurück​.


3. Zielsetzung

Ziel des Standards ist es:


  • die Transparenz klimabezogener Unternehmensrisiken zu erhöhen

  • die Kohärenz mit dem EU-Klimaziel (Netto-Null bis 2050) sicherzustellen

  • Übergänge zu einer klimaverträglichen Wirtschaft nachvollziehbar zu machen

  • die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmodell frühzeitig zu erkennen

  • Investoren, Kreditgeber und andere Stakeholder in die Lage zu versetzen, informierte Entscheidungen zu treffen


4. Zusammenfassung der Angabepflichten

E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Unternehmen beschreiben ihre Pläne zur Reduktion von Emissionen und zur Anpassung des Geschäftsmodells an ein 1,5 °C-kompatibles Szenario gemäß dem Pariser Abkommen. Auch Informationen zur Kohle-, Öl- und Gasexposition sind anzugeben​.


E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung

Darstellung übergreifender Governance-, Steuerungs- und Managementkonzepte zum Umgang mit Klimarisiken und -chancen – inkl. Integration in Prozesse und Verantwortung auf Führungsebene.


E1-3 – Maßnahmen und Mittel zur Umsetzung

Konkretisierung der in E1-2 beschriebenen Konzepte durch operative Maßnahmen, Ressourcenallokation und Meilensteine.


E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung

Angabe quantifizierter Zielvorgaben zur Emissionsminderung, Energieeffizienz oder Klimaanpassung – einschließlich Zeitplan und Fortschrittsmessung.


E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Bericht über den absoluten Energieverbrauch (in GJ oder kWh) sowie über den Anteil erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energieträger – idealerweise aufgeschlüsselt nach Standorten oder Tätigkeiten.


E1-6 – THG-Bruttoemissionen Scope 1, 2, 3 & Gesamtemissionen

Offenlegung der Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Für Scope 3 und Gesamtemissionen gelten Übergangsregelungen (s. u.)​.


E1-7 – Entnahme und Kompensation (z. B. CO₂-Zertifikate)

Angaben zu Maßnahmen zur THG-Entnahme (Carbon Removal), Nutzung von CO₂-Zertifikaten sowie zu freiwilligen und regulatorischen Kompensationsstrategien.


E1-8 – Interne CO₂-Bepreisung

Informationen über interne Preissysteme zur Bewertung von THG-Emissionen (z. B. Schattenpreise, interne Abgaben) und deren Wirkung auf Investitionsentscheidungen.


E1-9 – Finanzielle Effekte klimabezogener Risiken und Chancen

Angabe erwarteter finanzieller Auswirkungen wesentlicher physischer und transitorischer Risiken – inkl. Aufschlüsselung nach Regionen, Zeiträumen und Szenarien​.


5. Phase-In Regelung

Für Unternehmen mit ≤ 750 Beschäftigten gelten folgende Erleichterungen im ersten Berichtsjahr:


  • E1-6: Angaben zu Scope-3-Emissionen und Gesamtemissionen dürfen ausgelassen werden

  • E1-9: Angaben zu finanziellen Effekten klimabezogener Risiken können entfallen oder nur qualitativ erfolgen – mit Begründung und Plan zur Quantifizierung innerhalb von drei Jahren​.


6. Fazit

ESRS E1 positioniert den Klimawandel als Kernthema der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Standard verlangt eine umfassende Analyse und Berichterstattung über klimabezogene Risiken, Emissionen, Strategien und Finanzwirkungen. Unternehmen erhalten damit ein strukturiertes Rahmenwerk, um ihre Klimastrategie transparent und überprüfbar zu kommunizieren – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil angesichts wachsender regulatorischer und marktseitiger Erwartungen.

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