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Fact Sheet – ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung: Worum geht es bei ESRS E4?

ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme ist ein themenspezifischer Umweltstandard der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD. Unternehmen sind verpflichtet, Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und natürlichen Ökosystemen zu identifizieren und offenzulegen.

Im Fokus stehen:


  • der Verlust biologischer Vielfalt,

  • Veränderungen in Ökosystemdienstleistungen,

  • Risiken aus Entwaldung, Habitatzerstörung oder marinem Ressourcenverbrauch.


2. Aufbau von ESRS E4

a. Angabepflichten im Überblick

Der Standard umfasst sechs themenspezifische Angabepflichten (E4-1 bis E4-6). Sie decken unter anderem Strategie, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen im Umgang mit biologischer Vielfalt ab. Ergänzt werden sie durch Querverweise auf ESRS 2, insbesondere zur Governance und Wesentlichkeitsanalyse.


b. Anwendungsanforderungen

Die Berichterstattung basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und umfasst sowohl eigene Aktivitäten als auch relevante Aspekte entlang der Wertschöpfungskette. Berichtsgegenstand sind quantitative und qualitative Auswirkungen auf terrestrische, aquatische und marine Ökosysteme.


3. Zielsetzung von ESRS E4

Mit ESRS E4 soll sichergestellt werden, dass Unternehmen:


  • ihre Auswirkungen auf Biodiversität erkennen und steuern,

  • strategische und operative Maßnahmen zum Schutz der Natur entwickeln,

  • Biodiversitätsrisiken – wie Verlust natürlicher Ressourcen, regulatorische Vorgaben oder Reputationsrisiken – frühzeitig erkennen,

  • und ihre Wertschöpfung im Einklang mit globalen Biodiversitätszielen gestalten (z. B. UN-Biodiversitätsrahmen, EU-Biodiversitätsstrategie).


4. Die 6 Angabepflichten im Detail

E4-1 – Übergangsplan und Strategieanbindung

Unternehmen beschreiben, ob und wie biologische Vielfalt in ihre strategische Planung und Geschäftsmodelltransformation eingebettet ist – insbesondere mit Blick auf globale Biodiversitätsziele.


E4-2 – Konzepte zum Schutz der Biodiversität

Angabe der genutzten Rahmenwerke, Managementansätze und Abhilfemaßnahmenhierarchien. Dazu zählen z. B. Programme gegen Entwaldung, Strategien zur Renaturierung und Schutz von Feuchtgebieten.


E4-3 – Maßnahmen und eingesetzte Mittel

Konkrete Umsetzungsmaßnahmen – z. B. Standortschutz, Lieferkettenanalyse, Investitionen in naturbasierte Lösungen – sowie der finanzielle und personelle Ressourceneinsatz werden offengelegt.


E4-4 – Zielsetzungen

Offenlegung zeitlich terminierter, messbarer Ziele im Zusammenhang mit dem Schutz oder der Wiederherstellung von Biodiversität. Fortschrittskontrolle und strategische Verankerung sind darzustellen.


E4-5 – Kennzahlen zur biologischen Vielfalt

Quantitative Angaben zu Landnutzung, Fragmentierung von Lebensräumen, Entwaldung oder Wiederaufforstung – möglichst standort- und Ökosystem-bezogen.


E4-6 – Erwartete finanzielle Auswirkungen

Bewertung der finanziellen Auswirkungen wesentlicher Biodiversitätsrisiken und Chancen, z. B. durch neue Regulierungen, Zugang zu Ressourcen oder Marktveränderungen im Bereich naturnaher Produkte.


5. Phase-In Regelung

Für Unternehmen mit ≤ 750 Mitarbeitenden gilt:

  • Sämtliche Angaben (E4-1 bis E4-6) dürfen in den ersten zwei Berichtsjahren ausgelassen werden.

Für alle Unternehmen gilt:

  • E4-6 (finanzielle Effekte) darf in den ersten drei Jahren auch qualitativ erfolgen, wenn quantitative Daten fehlen – dies muss begründet und ein Umsetzungsplan zur Quantifizierung dargelegt werden​.


6. Fazit: Warum ESRS E4 wichtig ist

ESRS E4 rückt Biodiversität in den Fokus der ESG-Berichterstattung. Der Standard zwingt Unternehmen dazu, sich mit ihren ökologischen Auswirkungen auf Artenvielfalt und Lebensräume systematisch auseinanderzusetzen. Wer glaubwürdig berichten will, muss biologische Vielfalt aktiv schützen – ein entscheidender Erfolgsfaktor im Kontext wachsender Investorenanforderungen, Regulierung und planetarer Belastungsgrenzen.

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