Fact Sheet – ESRS E2: Umweltverschmutzung
- Xcellence
- 24. März
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1. Einleitung
ESRS E2 – Umweltverschmutzung ist ein themenspezifischer Umweltstandard im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer wesentlichen Auswirkungen auf Luft, Wasser, Boden sowie auf lebende Organismen, Nahrungsressourcen und die menschliche Gesundheit durch Emissionen von Schadstoffen – einschließlich Mikroplastik und gefährlicher Stoffe.
2. Aufbau
a. Angabepflichten
ESRS E2 umfasst sechs Angabepflichten (E2-1 bis E2-6). Diese sind gegliedert in:
Konzepte und Maßnahmen
Ziele und Kennzahlen
Risiken und finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich sind Querverbindungen zu ESRS 2 (z. B. IRO-1, GOV-4) vorgesehen. Die Anforderungen beruhen auf dem LEAP-Ansatz (Lokalisieren – Evaluieren – Analysieren – Priorisieren) und orientieren sich an bestehenden EU-Vorgaben, u. a. zur Chemikalienregulierung.
b. Anwendungsanforderungen
Erfasst werden nicht nur Emissionen aus eigenen Prozessen, sondern auch indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, soweit diese wesentlich sind. Die Berichterstattung soll Auswirkungen sowie Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen abbilden.
3. Zielsetzung
Der Standard soll:
Transparenz über Umweltverschmutzung als Geschäftsrisiko schaffen
den Beitrag zur Umweltbelastung und deren Steuerung sichtbar machen
Unternehmen zur Vermeidung, Verringerung und Wiederherstellung motivieren
regulatorische Konformität mit REACH, IED, E-PRTR und weiteren Umweltvorschriften unterstützen
4. Zusammenfassung der Angabepflichten
E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Darlegung der strategischen Grundsätze, Richtlinien und Managementsysteme zur Reduzierung von Schadstoffemissionen – inkl. Einhaltung von Grenzwerten und interner Zuständigkeiten.
E2-2 – Maßnahmen und Ressourcen
Beschreibung konkreter Initiativen, Technologien, Prozesse oder Investitionen zur Verringerung von Emissionen, inkl. eingesetzter Ressourcen und geplanter Wirkungen.
E2-3 – Ziele
Offenlegung quantifizierter Umweltziele, z. B. zur Reduktion bestimmter Schadstoffe oder Vermeidung von Vorfällen. Dazu gehören Zeitrahmen, Basisjahr, Verantwortlichkeiten und Fortschrittsüberwachung.
E2-4 – Freisetzung in Luft, Wasser und Boden
Quantitative Angaben zur Emission gefährlicher Stoffe – z. B. Feinstaub, Stickoxide, Schwermetalle – mit Bezug auf betroffene Umweltmedien, Standorte, Grenzwerte und ggf. E-PRTR.
E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und Mikroplastik
Angaben zur Herstellung, Verwendung, Ausbringung oder Einfuhr/Ausfuhr gefährlicher Substanzen, besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) und Mikroplastik – inkl. Maßnahmen zur Vermeidung oder Substitution.
E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte
Einschätzung der kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen wesentlicher Umweltverschmutzungsrisiken – z. B. durch Auflagen, Sanierungspflichten, Imageschäden oder Klagen.
5. Phase-In Regelung
Für Unternehmen mit ≤ 750 Beschäftigten gelten folgende Erleichterungen:
E2-6 darf im ersten Berichtsjahr vollständig ausgelassen werden
In den ersten drei Jahren können Unternehmen bei E2-6 nur qualitative Angaben machen – mit Ausnahme der Angaben zu Betriebs- und Investitionsausgaben im Zusammenhang mit größeren Vorfällen.
6. Fazit
ESRS E2 legt den Fokus auf die Schadstoffbilanz von Unternehmen. Der Standard verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit Umweltverschmutzung – sowohl aus rechtlicher als auch aus finanzieller Sicht. Unternehmen erhalten ein zentrales Instrument zur Steuerung und Kommunikation ihrer Umweltwirkungen – ein klarer Hebel für Risikomanagement, Stakeholdervertrauen und regulatorische Sicherheit.