top of page

Fact Sheet – ESRS E2: Umweltverschmutzung

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung

ESRS E2 – Umweltverschmutzung ist ein themenspezifischer Umweltstandard im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer wesentlichen Auswirkungen auf Luft, Wasser, Boden sowie auf lebende Organismen, Nahrungsressourcen und die menschliche Gesundheit durch Emissionen von Schadstoffen – einschließlich Mikroplastik und gefährlicher Stoffe.


2. Aufbau

a. Angabepflichten

ESRS E2 umfasst sechs Angabepflichten (E2-1 bis E2-6). Diese sind gegliedert in:


  • Konzepte und Maßnahmen

  • Ziele und Kennzahlen

  • Risiken und finanzielle Auswirkungen


Zusätzlich sind Querverbindungen zu ESRS 2 (z. B. IRO-1, GOV-4) vorgesehen. Die Anforderungen beruhen auf dem LEAP-Ansatz (Lokalisieren – Evaluieren – Analysieren – Priorisieren) und orientieren sich an bestehenden EU-Vorgaben, u. a. zur Chemikalienregulierung.


b. Anwendungsanforderungen

Erfasst werden nicht nur Emissionen aus eigenen Prozessen, sondern auch indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, soweit diese wesentlich sind. Die Berichterstattung soll Auswirkungen sowie Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen abbilden​.


3. Zielsetzung

Der Standard soll:


  • Transparenz über Umweltverschmutzung als Geschäftsrisiko schaffen

  • den Beitrag zur Umweltbelastung und deren Steuerung sichtbar machen

  • Unternehmen zur Vermeidung, Verringerung und Wiederherstellung motivieren

  • regulatorische Konformität mit REACH, IED, E-PRTR und weiteren Umweltvorschriften unterstützen


4. Zusammenfassung der Angabepflichten

E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Darlegung der strategischen Grundsätze, Richtlinien und Managementsysteme zur Reduzierung von Schadstoffemissionen – inkl. Einhaltung von Grenzwerten und interner Zuständigkeiten.


E2-2 – Maßnahmen und Ressourcen

Beschreibung konkreter Initiativen, Technologien, Prozesse oder Investitionen zur Verringerung von Emissionen, inkl. eingesetzter Ressourcen und geplanter Wirkungen.


E2-3 – Ziele

Offenlegung quantifizierter Umweltziele, z. B. zur Reduktion bestimmter Schadstoffe oder Vermeidung von Vorfällen. Dazu gehören Zeitrahmen, Basisjahr, Verantwortlichkeiten und Fortschrittsüberwachung.


E2-4 – Freisetzung in Luft, Wasser und Boden

Quantitative Angaben zur Emission gefährlicher Stoffe – z. B. Feinstaub, Stickoxide, Schwermetalle – mit Bezug auf betroffene Umweltmedien, Standorte, Grenzwerte und ggf. E-PRTR.


E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und Mikroplastik

Angaben zur Herstellung, Verwendung, Ausbringung oder Einfuhr/Ausfuhr gefährlicher Substanzen, besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) und Mikroplastik – inkl. Maßnahmen zur Vermeidung oder Substitution.


E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte

Einschätzung der kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen wesentlicher Umweltverschmutzungsrisiken – z. B. durch Auflagen, Sanierungspflichten, Imageschäden oder Klagen​.


5. Phase-In Regelung

Für Unternehmen mit ≤ 750 Beschäftigten gelten folgende Erleichterungen:


  • E2-6 darf im ersten Berichtsjahr vollständig ausgelassen werden

  • In den ersten drei Jahren können Unternehmen bei E2-6 nur qualitative Angaben machen – mit Ausnahme der Angaben zu Betriebs- und Investitionsausgaben im Zusammenhang mit größeren Vorfällen.


6. Fazit

ESRS E2 legt den Fokus auf die Schadstoffbilanz von Unternehmen. Der Standard verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit Umweltverschmutzung – sowohl aus rechtlicher als auch aus finanzieller Sicht. Unternehmen erhalten ein zentrales Instrument zur Steuerung und Kommunikation ihrer Umweltwirkungen – ein klarer Hebel für Risikomanagement, Stakeholdervertrauen und regulatorische Sicherheit.

bottom of page