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Fact Sheet – ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens

  • Xcellence
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

1. Einleitung: Was ist ESRS S1?

ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens ist ein sektorunabhängiger Sozialstandard der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der Standard verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung wesentlicher Informationen über Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften. Im Fokus stehen Themen wie:


  • faire Arbeitsbedingungen

  • Gleichbehandlung und Diversität

  • soziale Absicherung

  • Gesundheitsschutz

  • Mitbestimmung


2. Aufbau von ESRS S1

a. Angabepflichten

ESRS S1 umfasst 17 Angabepflichten (S1-1 bis S1-17), gegliedert in folgende Themenblöcke:


  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • Kennzahlen und Zielsetzungen

  • Menschenrechtsvorfälle und Beschwerdemechanismen


b. Anwendungsanforderungen

Die Berichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen – sofern verfügbar – quantitative Daten liefern und diese entlang definierter Kriterien wie Geschlecht, Beschäftigungsform oder Region differenzieren. Die Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Kernarbeitsnormen der IAO.


3. Zielsetzung: Warum ist ESRS S1 relevant?

Ziel von ESRS S1 ist es, die Transparenz über Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu erhöhen. Der Standard soll es Stakeholdern ermöglichen zu verstehen:


  • Welche Auswirkungen das Unternehmen auf seine Beschäftigten hat

  • Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen werden

  • Welche Chancen und Risiken sich im Umgang mit Arbeitskräften ergeben (z. B. Fluktuation, Produktivität, ESG-Attraktivität)


4. Die 17 Angabepflichten von ESRS S1 im Überblick

S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften

Strategische Grundsätze und interne Leitlinien zu Auswirkungen auf Arbeitskräfte.


S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte und ihrer Vertreter

Einbindung von Beschäftigten in Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse.


S1-3 – Beschwerdemechanismen

Interne Meldesysteme und Bearbeitungsverfahren für Beschwerden.


S1-4 – Maßnahmen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen

Initiativen zur Vermeidung negativer und Förderung positiver Auswirkungen.


S1-5 – Ziele zur Förderung positiver Veränderungen

Messbare Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.


S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer

Daten zur Belegschaft (z. B. Geschlecht, Alter, Standort, Vertragsform).


S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte

Informationen über Leiharbeiter, Selbstständige und Werkverträge.


S1-8 – Tarifbindung, sozialer Dialog, Mitbestimmung

Grad der Tarifbindung und Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung.


S1-9 – Diversitätskennzahlen

Daten zur Vielfalt innerhalb der Belegschaft (z. B. Geschlecht, Alter, Herkunft).


S1-10 – Angemessene Entlohnung

Informationen zur Vergütungsstruktur und Gleichbehandlung bei der Bezahlung.


S1-11 – Soziale Absicherung

Umfang von Renten-, Kranken- und Unfallversicherung der Beschäftigten.


S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Anteil und Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung.


S1-13 – Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Zugang zu Schulungen und Entwicklungsmöglichkeiten.


S1-14 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Unfallstatistiken und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.


S1-15 – Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Maßnahmen zur Flexibilisierung und Familienfreundlichkeit.


S1-16 – Vergütungskennzahlen

Verhältnis zwischen höchster und durchschnittlicher Vergütung.


S1-17 – Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

Gemeldete Verstöße gegen arbeitsbezogene Rechte und deren Bearbeitung.


5. Phase-In Regelung: Erleichterungen für Unternehmen


Gesamter Standard: Unternehmen mit ≤ 750 Mitarbeitenden können im ersten Berichtsjahr sämtliche Angaben nach ESRS S1 auslassen.


Einzelne Pflichten: Auch größere Unternehmen dürfen im ersten Jahr Angaben zu S1-7, S1-8 (außerhalb des EWR), S1-11 bis S1-15 entfallen lassen.


6. Fazit: ESRS S1 als Chance zur Positionierung

ESRS S1 stärkt die soziale Nachhaltigkeitsdimension in der Unternehmens-berichterstattung. Der Standard schafft Vertrauen durch Transparenz, zeigt soziale Verantwortung auf und hilft Unternehmen dabei, sich im Wettbewerb um Fachkräfte, Investoren und Kund:innen zukunftsfähig zu positionieren.

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